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Objektiv. Fundiert. Anerkannt.

Mehr Abschreibung. Weniger Steuern.

Erfahren Sie, wie viel zusätzliche Abschreibung für Ihre Immobilie möglich sein kann.

 

Wie viel Steuerpotenzial steckt in Ihrer Immobilie?

Schritt 1 von 16

Um welche Immobilienart handelt es sich?

Immobilienart

Restnutzungsdauer AfA:

Wie Vermieter mit höheren Abschreibungen Steuern sparen

Die gesetzliche 2 %-Regelabschreibung schöpft das steuerliche Potenzial der meisten Bestandsgebäude nicht aus.

Die gesetzliche Regelabschreibung basiert auf einer pauschal angenommenen Nutzungsdauer und berücksichtigt die individuellen Eigenschaften einer Immobilie nicht. Bauweise, Modernisierungen, Instandhaltungszustand und weitere objektspezifische Merkmale führen jedoch regelmäßig zu einer kürzeren tatsächlichen Restnutzungsdauer.

Mit einem qualifizierten Restnutzungsdauer-Gutachten weisen wir die tatsächliche wirtschaftliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie nachvollziehbar nach. Dadurch kann eine höhere steuerliche Abschreibung (AfA) geltend gemacht werden – mit dem Ziel, Ihre Steuerlast zu senken und die Rendite Ihrer Immobilie nachhaltig zu verbessern.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Höhere Liquidität: Sofortige Steuerentlastung durch höhere AfA-Sätze.

  • Einmaliger Aufwand : Ein Gutachten sichert Ihnen Steuervorteile für viele Jahre.

  • Flexibel einsetzbar: Sowohl für Wohn- als auch für Gewerbeimmobilien möglich.

Zertifizierter Sachverständiger

Fachkompetenz und langjährige Erfahrung in der Immobilienbewertung

Nach aktueller Rechtssprechung

Unsere Gutachten erfolgen nach den Vorgaben der BFH-Rechtssprechung

Individuelle Gutachten

Keine standardisierten Berechnungen. Jedes Gutachten wird objektspezifisch erstellt

Höhere Abschreibung

Potenzial für eine optimierte steuerliche AfA und geringere Steuerlast

Der Ablauf auf einen Blick

So entsteht Ihr Restnutzungsdauer-Gutachten

Schritt für Schritt Anleitung für Ihr Restnutzungsdauer Gutachten & Ihre Steuerersparnis!

Benötigte Unterlagen:

  • Einsparpotenzial berechnen

  • Nutzen Sie unseren Rechner und prüfen Sie mit wenigen Angaben, ob sich ein Restnutzungsdauer-Gutachten für Ihre Immobilie lohnt.

  • Beauftragung & Vollmacht

  • Entscheiden Sie sich für die Erstellung eines Gutachtens, erteilen Sie uns den Auftrag sowie die Vollmacht. Soweit erforderlich, kümmern wir uns die Beschaffung der nötigen Unterlagen

  • Persönliche Objektbesichtigung

  • Wir besichtigen Ihre Immobilie vor Ort und erfassen alle objektrelevanten Markmale für die Bewertung der tatsächlichen Restnutzungsdauer

  • Erstellung des Gutachtens

  • Auf Grundlage der Objektbesichtigung und aller relevanter Unterlagen erstellen wir Ihr qualifiziertes Restnutzungsdauer-Gutachten

  • Höhere Abschreibung nutzen

  • Sie reichen das Gutachten gemeinsam mit Ihrer Steuererklärung oder über Ihren Steuerberater beim Finanzamt ein und reduzieren Ihre Steuerlast nachhaltig

Warum wir?

  • Zertifizierter Sachverständiger

  • Persönliche Objektbesichtigung

  • Berücksichtigung aktueller Rechtssprechung

  • Unterstützung bei der Unterlagenbeschaffung

  • Persönliche Betreuung

Heiner Spreckelsen

Gutachter & Eigentümer

Ihr Ansprechpartner

Fundierte Gutachten. Persönliche Beratung

Als Geschäftsführer des Gutachterbüros Spreckelsen begleite ich Eigentümer, Investoren und Steuerberater bei der Erstellung qualifizierter Restnutzungsdauer-Gutachten und Immobilienbewertungen.

Ich verbinde langjährige Erfahrung in der Immobilienwirtschaft mit den praktischen Erfahrungen eines Immobilieneigentümers. Dadurch entstehen Gutachten, die nicht nur fachlich fundiert, sondern auch an den tatsächlichen Anforderungen von Eigentümern ausgerichtet sind.

Gemeinsam mit meinem Team erstellen wir fundierte Gutachten nach anerkannten Bewertungsverfahren – persönlich, transparent und mit dem Anspruch, für unsere Mandanten die bestmögliche Grundlage für steuerliche und wirtschaftliche Entscheidungen zu schaffen.

Gutachten, die sich auszahlen.

Ausgewählte Referenzen unserer Gutachten

Einfamilienhaus

Bj. 1920

1x Einheiten

154 m²

Lindlar

Restnutzungsdauer

12 Jahre

Abschreibung

2 % (Alt)

8.33 % (Neu)

* Die dargestellten Bilder sind aus datenschutzrechtlichen Gründen Musterbilder und stellen nicht das reale Objekt dar.

Eigentumswohnung

Bj. 1960

1x Einheiten

91 m²

Oberhausen

Restnutzungsdauer

19 Jahre

Abschreibung

2.5 % (Alt)

5.26 % (Neu)

* Die dargestellten Bilder sind aus datenschutzrechtlichen Gründen Musterbilder und stellen nicht das reale Objekt dar.

Eigentumswohnung

Bj. 1970

1x Einheiten

102 m²

Lindlar

Restnutzungsdauer

27 Jahre

Abschreibung

2 % (Alt)

3.7 % (Neu)

* Die dargestellten Bilder sind aus datenschutzrechtlichen Gründen Musterbilder und stellen nicht das reale Objekt dar.

Gewerbeobjekt

Bj. 1988

1x Einheiten

2568 m²

Oberhausen

Restnutzungsdauer

11 Jahre

Abschreibung

2.5 % (Alt)

9.09 % (Neu)

* Die dargestellten Bilder sind aus datenschutzrechtlichen Gründen Musterbilder und stellen nicht das reale Objekt dar.

Mehrfamilienhaus

Bj. 1934

1x Einheiten

Restnutzungsdauer

17 Jahre

Abschreibung

2 % (Alt)

5.88 % (Neu)

* Die dargestellten Bilder sind aus datenschutzrechtlichen Gründen Musterbilder und stellen nicht das reale Objekt dar.

Gewerbeobjekt

Bj. 1971

1x Einheiten

1351 m²

Viersen

Restnutzungsdauer

9 Jahre

Abschreibung

2.5 % (Alt)

11.11 % (Neu)

* Die dargestellten Bilder sind aus datenschutzrechtlichen Gründen Musterbilder und stellen nicht das reale Objekt dar.

Mehrfamilienhaus

Bj. 1920

1x Einheiten

442 m²

Mönchengladbach

Restnutzungsdauer

14 Jahre

Abschreibung

2.5 % (Alt)

7.14 % (Neu)

* Die dargestellten Bilder sind aus datenschutzrechtlichen Gründen Musterbilder und stellen nicht das reale Objekt dar.

Mehrfamilienhaus

Bj. 1901

1x Einheiten

1673 m²

Herne

Restnutzungsdauer

23 Jahre

Abschreibung

2.5 % (Alt)

4.35 % (Neu)

* Die dargestellten Bilder sind aus datenschutzrechtlichen Gründen Musterbilder und stellen nicht das reale Objekt dar.

Eigentumswohnung

Bj. 1970

1x Einheiten

Restnutzungsdauer

31 Jahre

Abschreibung

2 % (Alt)

3.23 % (Neu)

* Die dargestellten Bilder sind aus datenschutzrechtlichen Gründen Musterbilder und stellen nicht das reale Objekt dar.

Mehrfamilienhaus

Bj. 1900

1x Einheiten

1045 m²

Recklinghausen

Restnutzungsdauer

21 Jahre

Abschreibung

2.5 % (Alt)

4.76 % (Neu)

* Die dargestellten Bilder sind aus datenschutzrechtlichen Gründen Musterbilder und stellen nicht das reale Objekt dar.

Immobilienkompetenz aus einer Hand

Unsere Leistungen rund um Ihre Immobilie

Restnutzungsdauer-Gutachten
Mehr Abschreibung. Weniger Steuern.

Wir ermitteln die tatsächliche wirtschaftliche Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie und schaffen die Grundlage für eine höhere steuerliche Abschreibung (AfA).

  • Sichtung und Analyse aller Bauunterlagen

  • Fundierte Einschätzung des Potenzials Ihrer Immobilie

  • Restnutzungsdauer ermitteln und Steuern sparen
Immobilienbewertung
Den tatsächlichen Marktwert kennen.

Marktgerechte Immobilienbewertungen für Verkauf, Vermögensübersichten und steuerliche Fragestellungen.

  • Präzise Wertermittlung (digital oder vor Ort)
  • Analyse baulicher und wirtschaftlicher Faktoren
  • Sicherheit für Eigentümer und Investoren für Verkäufe

Immobilien-Kaufberatung
Sicher investieren statt teuer kaufen.

Wir analysieren Ihre Wunschimmobilie und bewerten, ob der Kauf wirtschaftlich sinnvoll und der Kaufpreis angemessen ist

  • Analyse von Lage, Zustand und Vermietung

  • Ermittlung eines marktgerechten Kaufpreises

  • Fundierte Entscheidungsgrundlage für Ihren Immobilienkauf

Sicherheit ist besser als blindes Vertrauen

Auszeichnungen & Zertifikate

Geprüfte Qualität durch offizielle Standards und Nachweise.

Gut informiert. Sicher entscheiden.

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Transparenz ist uns wichtig. Deshalb beantworten wir hier die häufigsten Fragen rund um Restnutzungsdauer-Gutachten, Immobilienbewertungen und Kaufberatungen. Für individuelle Fragen nehmen wir uns gerne persönlich Zeit.

Was versteht man unter der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer?2026-03-28T13:03:18+01:00

Die wirtschaftliche Restnutzungsdauer ist der Zeitraum, in dem ein Gebäude bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Sie unterscheidet sich oft vom tatsächlichen Alter des Gebäudes, da Modernisierungen die Dauer verlängern oder Baumängel sie verkürzen können.

Warum ist ein RND-Gutachten für Immobilieninvestoren so wichtig?2026-04-01T22:12:59+02:00

Für Kapitalanleger ist die Restnutzungsdauer die Basis für die steuerliche Abschreibung (AfA). Standardmäßig geht das Finanzamt bei Wohngebäuden von einer Nutzungsdauer von 50 Jahren (Baujahr nach 1924) aus, was einem AfA-Satz von 2% entspricht. Kann durch ein Gutachten eine kürzere Restnutzungsdauer nachgewiesen werden, steigt der jährliche Abschreibungssatz.

Die Formel zur Berechnung lautet:

AfA-Satz in % = 100 / nachgewiesene Restnutzungsdauer
Erkennt das Finanzamt Gutachten zur verkürzten Restnutzungsdauer an?2026-04-01T22:13:20+02:00

Ja, der Bundesfinanzhof (BFH) hat bestätigt, dass Steuerpflichtige eine kürzere Nutzungsdauer mit jeder methodisch haltbaren Methode nachweisen können. Ein qualifiziertes Gutachten eines zertifizierten Sachverständigen ist hierfür die notwendige Grundlage. Es muss jedoch den Anforderungen der Sachwertrichtlinie entsprechen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Marktwerteinschätzung und einem Verkehrswertgutachten?2026-04-01T22:13:40+02:00

Marktwerteinschätzung: Oft eine computergestützte Analyse für einen ersten Richtpreis (häufig bei Maklern).

Verkehrswertgutachten (nach § 194 BauGB): Eine rechtssichere, detaillierte Wertermittlung durch einen Sachverständigen, die auch vor Gericht oder dem Finanzamt Bestand hat.

Was kostet ein Gutachten zur Restnutzungsdauer oder eine Kaufberatung?2026-04-01T22:14:05+02:00

Die Kosten variieren je nach Aufwand und Immobilientyp. Eine einfache Kaufberatung (Besichtigung mit mündlicher Einschätzung) ist meist günstiger als ein schriftliches Gutachten zur Restnutzungsdauer für das Finanzamt. In der Regel amortisieren sich die Kosten für ein RND-Gutachten bereits im ersten Jahr durch die Steuerersparnis.

Welche Unterlagen werden für eine fundierte Kaufberatung benötigt?2026-04-01T22:14:23+02:00

Um eine Immobilie objektiv bewerten zu können, sollten folgende Dokumente vorliegen:

  • Aktueller Grundbuchauszug.

  • Flurkarte/Lageplan.

  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte).

  • Wohnflächenberechnung.

  • Energieausweis.

  • Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung und Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen.